Gesuche um Förderungen

Wir beraten Sie über die verschiedenen finanziellen Beihilfen zum Erwerb Ihrer Hörsysteme, Knochenleitungshörsysteme und Cochlea-Implantate und erledigen gerne auch alle bürokratischen Angelegenheiten. Dies ist nur einer von vielen Zelger-Vorteilen!

Die Sanitätsbetriebe und das Nationale Institut für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle – INAIL fördern die Anschaffung von Hörsystemen, Knochenleitungshörsystemen und Cochlea-Implantaten sowie deren Ersatzteile und Zubehör mithilfe eines finanziellen Beitrages. Wir beraten Sie gerne näher darüber, welche Kriterien erfüllt werden müssen.

Der gewährte Beitrag beläuft sich derzeit auf ca. 653,64 bis 744,06 Euro pro Hörsystem.

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Ausgaben für den Kauf und die Reparatur von Hörgeräten sowie Hörgerätebatterien können als steuerliche Absetzbeträge in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Es wird lediglich eine ärztliche Verordnung benötigt. Wichtig ist, dass der Steuerkodex sowohl auf den Rechnungen als auch auf dem Kassazettel vermerkt ist.

Private Krankenversicherungen

Auch private Krankenversicherungen und Einrichtungen, wie z.B. die Bauarbeiterkasse oder die EMVA, fördern den Kauf von Hörsystemen. Informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer Krankenversicherung.

Gerne erteilen wir Ihnen weitere Auskünfte und übernehmen die verschiedenen Ansuchen für Sie.

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