Hörgeräte Zuschuss Südtirol: Zuschüsse und steuerliche Vorteile im Überblick

Wer ein Hörgerät benötigt, möchte häufig wissen, ob der Sanitätsbetrieb einen Teil der Kosten übernimmt und welche Voraussetzungen dafür gelten. In Südtirol gelten dabei besondere Regelungen. Bereits ab einem Hörverlust von 45 dB kann ein Hörgeräte Zuschuss Südtirol beantragt werden. Eine anerkannte Invalidität ist dafür nicht erforderlich.  Zusätzlich können viele Betroffene den Hörgeräte Steuerabzug nutzen oder weitere Förderungen in Anspruch nehmen.

In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wer Anspruch auf den Beitrag hat, wie das Antragsverfahren abläuft und welche Unterstützung Zelger Ihnen dabei bietet.

Cliente firma un modulo Zelger per la richiesta di contributi e agevolazioni sugli apparecchi acustici.

Was versteht man unter einem Hörgeräte Zuschuss in Südtirol?

Der Hörgeräte Zuschuss Südtirol ist eine finanzielle Unterstützung des Südtiroler Sanitätsbetriebs für Menschen mit einer ärztlich bestätigten Hörminderung von mehr als 45 dB.  Je nach gewählter Hörlösung können die Kosten für das Hörgerät ganz oder teilweise übernommen werden. Wer sich für ein modernes Hörgerät mit erweiterten Funktionen entscheidet, kann den vorgesehenen Beitrag in Anspruch nehmen und den verbleibenden Mehrpreis selbst tragen. 

Zusätzlich zum Hörgeräte Beitrag Sanitätsbetrieb kommen je nach persönlicher Situation weitere finanzielle Unterstützungen infrage. Dazu zählen Leistungen des INAIL bei einer berufsbedingten Hörminderung sowie Zuschüsse privater Versicherungen, ergänzender Gesundheitsfonds oder anderer Einrichtungen. Auch steuerliche Vergünstigungen können unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Welche Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen, sollte immer individuell geprüft werden.

Wie hoch ist der Zuschuss für Hörgeräte?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der ärztlich verordneten Hörgeräteversorgung.
Für ein einzelnes Hörgerät liegt der Beitrag in der Regel bei etwa 650 bis 750 Euro. Bei einer beidseitigen Versorgung kann der Gesamtbetrag entsprechend höher ausfallen. Die genaue Höhe wird vom zuständigen Sanitätsbetrieb auf Grundlage der Verordnung festgelegt.

Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie in allen Zelger Centern eine klare Übersicht darüber, welcher Betrag in Ihrem Fall übernommen wird und mit welchem Eigenanteil gegebenenfalls zu rechnen ist.

Wer hat Anspruch auf den Hörgeräte Zuschuss?

In Südtirol gelten für den Zugang zum öffentlichen Hörgerätebeitrag eigene Voraussetzungen. Grundsätzlich kann ein Beitrag bei einer nachgewiesenen Hörminderung von mindestens 45 dB beantragt werden. Eine anerkannte Zivilinvalidität ist dafür nicht erforderlich.

Ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen eines Hörtests und einer fachärztlichen Untersuchung abgeklärt. Auf dieser Grundlage lässt sich feststellen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Hörgeräte Förderung im jeweiligen Fall möglich ist. 

Hörgeräte Steuerabzug und weitere Vergünstigungen

Neben dem öffentlichen Zuschuss können Hörgeräte auch steuerlich geltend gemacht werden können. Der Hörgeräte Steuerabzug beträgt 19 % der selbst getragenen Kosten und kann im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden.

Voraussetzung dafür sind eine ärztliche Verordnung, eine Rechnung oder ein Zahlungsbeleg sowie eine nachvollziehbare Zahlungsweise.

Steuerlich berücksichtigt werden können nicht nur die Anschaffungskosten des Hörgeräts, sondern auch Reparaturen sowie die Kosten für Hörgerätebatterien, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach persönlicher Situation können außerdem private Zusatzversicherungen, Gesundheitsfonds oder andere Förderungen einen Teil der verbleibenden Kosten übernehmen.

Cliente durante un esame audiometrico con cuffie professionali per valutare il proprio udito.

So beantragen Sie den Hörgeräte Zuschuss

Der Weg zum Hörgeräte Beitrag Sanitätsbetrieb ist oft einfacher, als viele vermuten. Unsere Hörexperten beraten Sie gerne unverbindlich zu den Voraussetzungen und unterstützen Sie bei Bedarf auch bei allen notwendigen Formalitäten.

1. Kostenlosen Hörtest durchführen

Der erste Schritt ist ein kostenloser Hörtest in einem Zelger Center. Dabei überprüft Ihr Hörakustiker Ihr Hörvermögen und erklärt Ihnen verständlich, ob die Voraussetzungen für den Hörgeräte Zuschuss Südtirol erfüllt sein könnten. Gleichzeitig erfahren Sie, welche Zuschüsse und Vergünstigungen für Ihre persönliche Situation infrage kommen.

2. Untersuchung beim HNO-Arzt

Bestätigt sich eine Hörminderung, erfolgt die Untersuchung durch einen HNO-Facharzt. Dieser stellt, sofern erforderlich, die Verordnung für die Hörgeräteversorgung aus. Sie bildet die Grundlage für die Beantragung des Beitrags beim Sanitätsbetrieb.

3. Beratung im Zelger Center

Gemeinsam finden wir heraus, welche Hörlösung am besten zu Ihrem Alltag, Ihren Hörgewohnheiten und Ihren persönlichen Bedürfnissen passt. Wir erklären Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, informieren Sie über den öffentlichen Zuschuss und unterstützen Sie dabei, die für Sie passende Versorgung auszuwählen.

4. Antrag beim Sanitätsbetrieb

Auch bei den notwendigen Unterlagen lassen wir Sie nicht allein. Unsere Hörakustiker unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Dokumente und erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie der Antrag beim zuständigen Sanitätsbetrieb eingereicht wird.

5. Anpassung und Feineinstellung

Nach der Genehmigung werden Ihre Hörgeräte individuell angepasst und exakt auf Ihr Hörvermögen eingestellt. Auch nach der Anpassung lassen wir Sie nicht allein: Durch regelmäßige Kontrolltermine und Feineinstellungen sorgen wir dafür, dass Sie sich Schritt für Schritt an Ihr neues Hören gewöhnen und langfristig bestmöglich von Ihren Hörgeräten profitieren.

Warum sich eine persönliche Beratung lohnt

Jeder Hörverlust ist anders. Deshalb gibt es auch keine Hörlösung, die für alle gleichermaßen geeignet ist. Eine persönliche Beratung hilft dabei, den Überblick über Zuschüsse, Förderungen und die verschiedenen Hörlösungen zu behalten. 

In unseren Zelger Centern nehmen wir uns Zeit für Sie: Gemeinsam prüfen wir, welche Hörgeräte Förderung möglich ist, begleiten Sie bei den notwendigen Unterlagen und helfen Ihnen dabei, die passende Hörlösung zu finden.

Häufig gestellte Fragen

Personen mit einer nachgewiesenen Hörminderung von mindestens 45 dB können in Südtirol einen Zuschuss beantragen. Eine Invalidität ist dabei grundsätzlich nicht erforderlich.

Ja. Auch moderne Hörgeräte können über den Hörgeräte Beitrag Sanitätsbetrieb bezuschusst werden. Der öffentliche Zuschuss wird dabei auf das gewählte Hörgerät angerechnet.

Ja. Der öffentliche Zuschuss und der Hörgeräte Steuerabzug können miteinander kombiniert werden. Die steuerliche Begünstigung bezieht sich auf den Eigenanteil.

Für Hörgeräte, die im Tarifverzeichnis des Südtiroler Sanitätsbetriebs vorgesehen sind, werden die Kosten vollständig übernommen. Entscheidet man sich für ein technisch umfangreicheres Modell, wird der öffentliche Beitrag angerechnet und lediglich die Preisdifferenz selbst bezahlt.

Die Dauer hängt von den einzelnen Verfahrensschritten ab. Ihr Hörakustiker begleitet Sie während des gesamten Ablaufs und unterstützt Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen.

Finden Sie heraus, auf welchem Hörgerät Zuschuss Sie Anspruch haben!

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Hörtest in einem Zelger Center. Unsere Hörexperten beraten Sie persönlich, erklären Ihnen alle Fördermöglichkeiten und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu Ihrer passenden Hörlösung.

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